Geseke – Das Bundesarbeitsministerium spricht bei der ab kommenden Mittwoch geltenden Homeoffice-Verordnung von einer „Pflicht“, Heimarbeit anzubieten, „soweit dies nach den betrieblichen Gegebenheiten möglich ist“. Hört sich nach einem „Aber“ mit viel Raum für Schlupflöcher an. Das schätzt auch der auf Arbeitsrechtsfragen spezia
Geseke – Das Bundesarbeitsministerium spricht bei der ab kommenden Mittwoch geltenden Homeoffice-Verordnung von einer „Pflicht“, Heimarbeit anzubieten, „soweit dies nach den betrieblichen Gegebenheiten möglich ist“. Hört sich nach einem „Aber“ mit viel Raum für Schlupflöcher an. Das schätzt auch der auf Arbeitsrechtsfragen spezia
Auf Grund des Nachweises besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen ist Rechtsanwalt und Notar Philip d’Alquen die Berechtigung zuerkannt worden, auch die Bezeichnung „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ zu führen.
Für das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Präsident des Oberlandesgerichtes Hamm Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Philip d’Alquen mit Urkunde vom 26. Oktober 2011 zum Notar bestellt.
Aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen ist Rechtsanwalt Philip d’Alquen die Berechtigung zuerkannt worden, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen.