Rechtsanwalt seit 1995
Notar seit 2005
Fachanwalt für Familienrecht seit 2005
Fachanwalt für Erbrecht seit 2009
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MEINE BEITRÄGE
Meine Vorträge
Das Familienheim ist und bleibt das Hauptvermögen der Familie. Es soll im Regelfall steuerneutral und Frank d Alquen, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erb- und Familienrecht, als Dozent deutschlandweit tätig
Termin Informationen:
Familienbande stärken – Erfolgreiche Übergabe des Familienheims
rechtssicher auf die nächste Generation übertragen werden, entweder unter Lebenden durch Vertrag oder von Todeswegen durch Testament. Wie das geht, wird ausführlich und anhand von einfachen Beispielen erklärt.
Außerdem findet die neuere Rechtsprechung Beachtung, die in den letzten Jahren gerade die rechtssichere Übertragung erschwert. Auch hierfür werden Lösungsansätze angeboten.
Tätigkeit des Fachanwaltes für Familienrecht:
Ehescheidungen
Kindschafts- und Abstammungsrecht
Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Güterrecht: Zugewinnausgleich u.a.
Versorgungsausgleich
Bezüge zum Steuer- und Gesellschaftsrecht
Ehevertragsgestaltungen
u. v. m.
Tätigkeit des Fachanwaltes für Erbrecht:
Beratung bei der Testamenterrichtung
Pflichtteilsrecht
Das Recht der Erbengemeinschaft
Erbschaftssteuerrecht
Unternehmensnachfolge
Stiftungsrecht
Testamentsvollstreckung
Vorsorgeregelungen
Nachlassverwaltung, -pflegschaft, -insolvenz
Haftung der Erben
Erbausschlagung
u. v. m.
weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
Straf- und Strafverfahrensrecht
Verkehrsrecht einschließlich Bußgeldverfahren
Mietrecht
Korrespondenzsprache
Englisch
Mitgliedschaften:
Anwalts- und Notarverein Lippstadt e.V.
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb-
und Familienrecht e.V.
Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband
Deutschlands e.V