Arbeitszeit und Datenschutz sind zu regeln

Geseke Das Bundesarbeitsministerium spricht bei der ab kommenden Mittwoch geltenden Homeoffice-Verordnung von einer „Pflicht“, Heimarbeit anzubieten, „soweit dies nach den betrieblichen Gegebenheiten möglich ist“. Hört sich nach einem „Aber“ mit viel Raum für Schlupflöcher an. Das schätzt auch der auf Arbeitsrechtsfragen spezialisierte Geseker Rechtsanwalt Philip d’Alquen im Kurz-Interview mit unserer Zeitung so ein.

Philip d’Alquen
Rechtsanwalt aus Geseke

Eine Verpflichtung sieht anders aus, oder?

Diese Homeoffice-Verordnung sieht zwar eine Verpflichtung des Arbeitgebers vor, den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit eine Tätigkeit anzubieten, die in der Wohnung ausgeübt werden kann. Da aber Rechtsfolgen oder Sanktionen nicht näher definiert sind, handelt es sich tatsächlich um eine Art Empfehlung.

Auch im Kreis Soest arbeiten derzeit tausende Menschen im Homeoffice. Was raten Sie Arbeitnehmern und Arbeitgebern? Sollten Homeoffice-Regelungen vertraglich fixiert werden?

Sie sollten auf jeden Fall vertraglich fixiert werden. Es ändern sich schließlich nicht nur das Arbeitsumfeld, sondern gegebenenfalls auch die Arbeitszeiten, Pausenregelungen, Betriebsmittel und Arbeitsabläufe.

Was ist mit bestehenden Datenschutzverordnungen? Müssen auch da Anpassungen her?

Anpassungen an den Datenschutz sind für das Homeoffice ebenfalls zwingend erforderlich. Immerhin werden Daten, aber auch Geschäftspapiere, nach außen, nämlich in die Wohnung des Arbeitnehmers überführt. Wie ist beispielsweise sichergestellt, dass kein unbefugter Dritter Einsicht nimmt? Auch der Datentransfer muss gesichert sein.

Sie hatten die Arbeitszeiten gerade schon angesprochen. Müssen die 1:1 wie in der Firma eingehalten werden?

Der Arbeitnehmer schuldet grundsätzlich die vertraglich festgelegte Arbeitszeit. Wie dies in der Praxis festgelegt oder gar kontrolliert wird – etwa durch Nachweis des Einloggens in das System – ist zu regeln. Auch insoweit ist übrigens der Datenschutz zu beachten.

Zum Schluss: Hatten Sie als Arbeitsrechtler eigentlich schon mit Streitigkeiten rund ums Homeoffice zu tun?

Eben aus vorgenanntem Punkt können Streitigkeiten entstehen, etwa weil der Arbeitgeber meint, der Arbeitnehmer habe nicht die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbracht, sondern sich mit anderen Dingen beschäftigt. Solche und andere Streitigkeiten sind mir aus meiner Praxis bekannt. Das kann mitunter sogar zu einem Kündigungsrechtsstreit führen.

Die Fragen stellte
Dominik Friedrich.

Geseker Zeitung 21.01.2021