Solange man gesund ist, fällt es schwer, sich über eigene Notfälle oder den eigenen Tod Gedanken zu machen. Wenn aber unvorbereitet ein Unglücksfall eintritt, fällt man in das gesetzliche Netz des Betreuungs- oder Erbrechts. Dem kann vorgebeugt werden durch Errichtung einfacher Erklärungen, z. B. einer Vorsorgevollmacht oder eines Testamentes
Am 11.10.2017 hielt Herr Rechtsanwalt Frank d’Alquen im Großen Plenum, Olympiastadion Berlin einen Vortrag auf dem Kongress für Außerklinische Intensivpflege & Beatmung zum Thema “Patientenverfügung allein reicht nicht.” Vorsorgevollmacht – Betreuungsvollmacht – Patientenverfügung. Näheres zum KAI
In diesem Jahr finden die Vorsorgetage der Hospiz-Bewegung Geseke e.V. zum 6. Mal statt. Am 01. Februar, 01. März und 05. April 2017 referiert Herr Rechtsanwalt und Notar Frank d’Alquen im Haus Thoholte jeweils um 19.00 Uhr zu den Themen „Elternunterhalt“, „Patientenverfügung“ und „Testament“. Herr Dr. med. Friedrich Bergmann ergän
Geseke • Niemand denkt gerne an seinen eigenen Tod. Leicht und schnell soll er sein, das liegt auf der Hand. Aber wenn nicht? Siechtum an Apparaten ist für viele Menschen eine schreckliche Vorstellung. Kein Wunder, dass die Vorträge des Rechtsanwalts und Notars Frank d’Alquen, die er für die Hospizbewegung hält, eine große Resonanz erfahre
Auf Grund des Nachweises besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen ist Rechtsanwalt und Notar Frank d’Alquen die Berechtigung zuerkannt worden, auch die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen.
Für das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Präsident des Oberlandesgerichtes Hamm Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Frank d’Alquen mit Urkunde vom 11. November 2005 zum Notar bestellt.
Aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen ist Rechtsanwalt Frank d’Alquen die Berechtigung zuerkannt worden, die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht” zu führen.