Meine Vorträge
Workshop "Umgang mit dem Thema assistierter Suizid" im Rahmen des 4. AKI Fachtages für Fachpublikum. Referent Rechtsanwalt Frank d'Alquen. Gesetzliche Erbfolge, Testament und gute Vorschläge für eine einvernehmliche Nachlassregelung. Referent: Rechtsanwalt Frank d'Alquen Das Familienheim ist und bleibt das Hauptvermögen der Familie. Es soll im Regelfall steuerneutral und rechtssicher auf die nächste Generation übertragen werden, entweder unter Lebenden durch Vertrag oder von Todeswegen durch Testament. Wie das geht, wird ausführlich und anhand von einfachen Beispielen erklärt. Außerdem findet die neuere Rechtsprechung Beachtung, die in den letzten Jahren gerade die rechtssichere Übertragung erschwert. Auch hierfür werden Lösungsansätze angeboten. Delbrück Büren Salzkotten Wiederholung wegen der großen Nachfrage! Der Vortrag vom 02.03.2023 “Vorsorgevollmacht ade, bestimmen jetzt die Ehegatten?” wird wegen der großen Nachfrage wiederholt. Herr Dr. med. Friedrich Bergmann und Herr Rechtsanwalt Frank d’Alquen zeigen die praktischen Auswirkungen der Gesetzesänderung auf Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung auf. Ein Vortrag von Rechtsanwalt Frank d Alquen. Was muss man tun, damit man im Krisenfall bestmöglich vertreten wird; wer darf entscheidenden, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann? Der Dozent referiert ausführlich zur Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und zu dem seit dem 01.01.2023 geltenden Notvertretungsrecht für Ehegatten. Im zweiten Teil erfolgt eine Einführung in die gesetzliche Erbfolge. Anhand von einfachen Beispielen wird erläutert, wie eine Erbeinsetzung erfolgen kann und wie wirksam ein Testament errichtet werden kann. 27.09.2023, 19:00 Uhr in Büren, Bürgersaal Büren Seit dem 01.01.2023 gilt das Notvertretungsrecht für Ehegatten. Herr Dr. med. Friedrich Bergmann und Herr Rechtsanwalt Frank d'Alquen referieren und diskutieren über die praktischen Auswirkungen der Gesetzesänderung auf Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Ein Vortrag von Rechtsanwalt Frank d Alquen. Das Familienheim ist der Mittelpunkt des familiären Lebens. Seit Generationen wird es in der Familie weitergereicht. Wann ist hierfür der richtige Zeitpunkt? Welche Rechte stehen den Eltern nach der Übergabe zu? Was ist mit den Kindern, die das Haus nicht erhalten? Müssen Steuern gezahlt werden? Muss das Haus bei hohen Pflegekosten verkauft werden? Der Dozent klärt im Gespräch diese und alle weiteren Fragen zur selbstgenutzten Immobilie und zeigt Lösungen auf. 28.09.2022, 19:00 Uhr in Büren, Bürgersaal Büren Ein Workshop im Rahmen des KAI Kongress unter dem Titel "Vier Krisen und ein Todesfall" Wer darf bestimmen? Was ist erlaubt. Ein Vortrag zum Thema Sterbehilfe. Erläuterungen der aktuellen Rechtssprechung , sowie die Situation in den Nachbarländern Schweiz, Belgien und den Niederlanden. Im Rahmen der Jahreshauptvesammlung informiert Rechtsanwalt Frank d`Alquen in seinem Fachvortrag über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Die neueste Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung wird berücksichtigt. Einflussmöglichkeiten werden aufgezeigt und Entscheidungshilfen aufgezeigt. Rechtsanwalt Frank d`Alquen informiert in seinem Fachvortrag über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung, Sterbehilfe, Organspende, Testament und Elternunterhalt. Die neueste Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung wird berücksichtigt. Einflussmöglichkeiten werden aufgezeigt und Entscheidungshilfen angeboten. Rechtsanwalt Frank d`Alquen informiert in seinem Fachvortrag über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung, Sterbehilfe, Organspende, Testament und Elternunterhalt. Die neueste Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung wird berücksichtigt. Einflussmöglichkeiten werden aufgezeigt und Entscheidungshilfen angeboten. Eine Einführung in ungeliebte, bedrückende Themen. Rechtsanwalt Frank d`Alquen informiert in seinem Fachvortrag über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung, Sterbehilfe, Organspende, Testament und Elternunterhalt. Die neueste Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung wird berücksichtigt. Einflussmöglichkeiten werden aufgezeigt und Entscheidungshilfen angeboten. Anmeldung: VHS vor Ort Das Testament und die Patientenverfügung liegen bereit, die Vorsorge ist geregelt. Aber das gibt es noch unsere digitalen Aktivitäten. Profile in den sozialen Medien, Konten bei Online-Banken und Online-Shopping, sowie Anmeldung in verschieden Apps. Was geschieht damit nach unserem Tod? Wie komme ich an die Accounts verstorbener Angehöriger? In diesem Vortrag geben Petra Thorwestern, Social-Media Expertin und Frank d’Alquen, Rechtsanwalt aktuelle Informationen und Empfehlungen in die rechtssichere Vorsorge. Die Referenten Dr. Friedrich Bergmann und Rechtsanwalt Frank d'Alquen erklären die Themen aus medizinischer und juristischer Sicht. Eine Einführung in ungeliebte, bedrückende Themen. Rechtsanwalt Frank d`Alquen informiert in seinem Fachvortrag über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung, Sterbehilfe, Organspende, Testament und Elternunterhalt. Die neueste Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung wird berücksichtigt. Einflussmöglichkeiten werden aufgezeigt und Entscheidungshilfen angeboten. Anmeldung: VHS vor Ort Die Immobilie ist im Regelfall der größte Vermögensbestandteil der Familie. Sie soll auch in der Familie weitergegeben werden. Wann ist hierfür der richtige Zeitpunkt? Wenn die Übergabe unter Lebenden erfolgt, wollen die Eltern trotzdem dort wohnen bleiben, so dass eine Absicherung vereinbart werden muss. Außerdem soll ein Sozialhilferegress vermieden werden, wenn die Eltern im Heim gepflegt werden und die Kosten nicht gedeckt werden können. Der Dozent klärt im Gespräch diese und weitere Fragen zur selbstgenutzten Immobilie und zeigt Lösungen auf. Eine Einführung in ungeliebte, bedrückende Themen. Rechtsanwalt Frank d`Alquen informiert in seinem Fachvortrag über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung, Sterbehilfe, Organspende, Testament und Elternunterhalt. Die neueste Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung wird berücksichtigt. Einflussmöglichkeiten werden aufgezeigt und Entscheidungshilfen angeboten. Anmeldung: VHS vor Ort Vortrag im Rahmen der Tagung Unternehmensentwicklung Pflege der Alexianer GmbH. Thema Sterbehilfe und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020. Überblick zur Sterbehilfe in Deutschland und europäischen Ausland. Solange man gesund ist, fällt es schwer, sich über eigene Notfälle oder den eigenen Tod Gedanken zu machen. Wenn aber unvorbereitet ein Unglücksfall eintritt, fällt man in das gesetzliche Netz des Betreuungs- oder Erbrechts. Dem kann vorgebeugt werden durch Errichtung einfacher Erklärungen, z. B. einer Vorsorgevollmacht oder eines Testamentes. Die Vorsorgevollmacht soll der gesetzlichen Betreuung vorbeugen. Man kann Einfluss darauf nehmen, wer Entscheidungen treffen darf, wenn man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. Derzeit darf nicht einmal der Ehegatte automatisch entscheiden. Nach dem Tod kann ein kluges Testament den Familienfrieden erhalten; die Entstehung einer streitanfälligen Erbengemeinschaft kann vermieden werden. Der Dozent, Rechtsanwalt und Notar Frank d’Alquen, Fachanwalt für Erb- und Familienrecht, erläutert die Gesetzessituation und unterbreitet Vorschläge, um die persönliche Vorsorge zu gestalten. Was hat sich bei Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Sterbehilfe, Organspende, Testament und Elternunterhalt geändert? Die Immobilie ist im Regelfall der größte Vermögensbestandteil der Familie. Sie soll auch in der Familie weitergegeben werden. Wann ist hierfür der richtige Zeitpunkt? Wenn die Übergabe unter Lebenden erfolgt, wollen die Eltern trotzdem dort wohnen bleiben, so dass eine Absicherung vereinbart werden muss. Außerdem soll ein Sozialhilferegress vermieden werden, wenn die Eltern im Heim gepflegt werden und die Kosten nicht gedeckt werden können. Der Dozent klärt im Gespräch diese und weitere Fragen zur selbstgenutzten Immobilie und zeigt Lösungen auf. Solange man gesund ist, fällt es schwer, sich über eigene Notfälle oder den eigenen Tod Gedanken zu machen. Wenn aber unvorbereitet ein Unglücksfall eintritt, fällt man in das gesetzliche Netz des Betreuungs- oder Erbrechts. Dem kann vorgebeugt werden durch Errichtung einfacher Erklärungen, z. B. einer Vorsorgevollmacht oder eines Testamentes. Die Vorsorgevollmacht soll der gesetzlichen Betreuung vorbeugen. Man kann Einfluss darauf nehmen, wer Entscheidungen treffen darf, wenn man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. Derzeit darf nicht einmal der Ehegatte automatisch entscheiden. Nach dem Tod kann ein kluges Testament den Familienfrieden erhalten; die Entstehung einer streitanfälligen Erbengemeinschaft kann vermieden werden. Der Dozent, Rechtsanwalt und Notar Frank d’Alquen, Fachanwalt für Erb- und Familienrecht, erläutert die Gesetzessituation und unterbreitet Vorschläge, um die persönliche Vorsorge zu gestalten. Die Immobilie ist im Regelfall der größte Vermögensbestandteil der Familie. Sie soll auch in der Familie weitergegeben werden. Wann ist hierfür der richtige Zeitpunkt? Wenn die Übergabe unter Lebenden erfolgt, wollen die Eltern trotzdem dort wohnen bleiben, so dass eine Absicherung vereinbart werden muss. Außerdem soll ein Sozialhilferegress vermieden werden, wenn die Eltern im Heim gepflegt werden und die Kosten nicht gedeckt werden können. Der Dozent klärt im Gespräch diese und weitere Fragen zur selbstgenutzten Immobilie und zeigt Lösungen auf. Vorsorgevollmacht- Betreuungsverfügung - Patientenverfügung aus medizinischer und juristischer Sicht. Die aktuelle Rechtsprechung zur Patientenverfügung wird eingehend erklärt. Referenten Dr. med. Friedrich Bergmann und Frank d'Alquen Solange man gesund ist, fällt es schwer, sich über eigene Notfälle oder den eigenen Tod Gedanken zu machen. Wenn aber unvorbereitet ein Unglücksfall eintritt, fällt man in das gesetzliche Netz des Betreuungs- oder Erbrechts. Dem kann vorgebeugt werden durch Errichtung einfacher Erklärungen, z. B. einer Vorsorgevollmacht oder eines Testamentes. Die Vorsorgevollmacht soll der gesetzlichen Betreuung vorbeugen. Man kann Einfluss darauf nehmen, wer Entscheidungen treffen darf, wenn man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. Derzeit darf nicht einmal der Ehegatte automatisch entscheiden. Nach dem Tod kann ein kluges Testament den Familienfrieden erhalten; die Entstehung einer streitanfälligen Erbengemeinschaft kann vermieden werden. Der Dozent, Rechtsanwalt und Notar Frank d’Alquen, Fachanwalt für Erb- und Familienrecht, erläutert die Gesetzessituation und unterbreitet Vorschläge, um die persönliche Vorsorge zu gestalten. Ein Leitfaden für verdrängte Themen: Die Veranstaltung der Hospizbewegung Geseke findet am 06.03.2019 um 19.00 Uhr im Haus Thoholte, Am Marktplatz 7 in Geseke statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist wie immer kostenfrei. Die Immobilie ist im Regelfall der größte Vermögensbestandteil der Familie. Sie soll auch in der Familie weitergegeben werden. Wann ist hierfür der richtige Zeitpunkt? Wenn die Übergabe unter Lebenden erfolgt, wollen die Eltern trotzdem dort wohnen bleiben, so dass eine Absicherung vereinbart werden muss. Außerdem soll ein Sozialhilferegress vermieden werden, wenn die Eltern im Heim gepflegt werden und die Kosten nicht gedeckt werden können. Der Dozent klärt im Gespräch diese und weitere Fragen zur selbstgenutzten Immobilie und zeigt Lösungen auf. Der alte Vater ist im Heim, sein Vermögen ist durch die Pflegekosten aufgebraucht worden. Müssen die Kinder nun Haus und Hof verkaufen, um die weiteren Kosten zu bezahlen? Können Schwiegerkinder auch für die Kosten herangezogen werden? Kann für die Pflegekosten auf das Familienheim zurückgegriffen werden? Diese Themen werden oft sehr emotional diskutiert. Der Dozent erklärt anhand einfacher Beispiele, dass das Thema "Elternunterhalt" zu Unrecht dramatisiert wird. Vielfach finden sich für die Familie einfache und tragbare Lösungen. Solange man gesund ist, fällt es schwer, sich über eigene Notfälle oder den eigenen Tod Gedanken zu machen. Wenn aber unvorbereitet ein Unglücksfall eintritt, fällt man in das gesetzliche Netz des Betreuungs- oder Erbrechts. Dem kann vorgebeugt werden durch Errichtung einfacher Erklärungen, z. B. einer Vorsorgevollmacht oder eines Testamentes. Die Vorsorgevollmacht soll der gesetzlichen Betreuung vorbeugen. Man kann Einfluss darauf nehmen, wer Entscheidungen treffen darf, wenn man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. Derzeit darf nicht einmal der Ehegatte automatisch entscheiden. Nach dem Tod kann ein kluges Testament den Familienfrieden erhalten; die Entstehung einer streitanfälligen Erbengemeinschaft kann vermieden werden. Der Dozent, Rechtsanwalt und Notar Frank d’Alquen, Fachanwalt für Erb- und Familienrecht, erläutert die Gesetzessituation und unterbreitet Vorschläge, um die persönliche Vorsorge zu gestalten. Die Immobilie ist im Regelfall der größte Vermögensbestandteil der Familie. Sie soll auch in der Familie weitergegeben werden. Wann ist hierfür der richtige Zeitpunkt? Wenn die Übergabe unter Lebenden erfolgt, wollen die Eltern trotzdem dort wohnen bleiben, so dass eine Absicherung vereinbart werden muss. Außerdem soll ein Sozialhilferegress vermieden werden, wenn die Eltern im Heim gepflegt werden und die Kosten nicht gedeckt werden können. Der Dozent klärt im Gespräch diese und weitere Fragen zur selbst genutzten Immobilie und zeigt Lösungen auf. Der alte Vater ist im Heim, sein Vermögen ist durch die Pflegekosten aufgebraucht worden. Müssen die Kinder nun Haus und Hof verkaufen, um die weiteren Kosten zu bezahlen? Können Schwiegerkinder auch für die Kosten herangezogen werden? Kann für die Pflegekosten auf das Familienheim zurückgegriffen werden? Diese Themen werden oft sehr emotional diskutiert. Der Dozent erklärt anhand einfacher Beispiele, dass das Thema "Elternunterhalt" zu Unrecht dramatisiert wird. Vielfach finden sich für die Familie einfache und tragbare Lösungen. Im Rahmen des Fachsymposium leitet Herr Rechtsanwalt und Notar Frank d'Alquen um 14:45 Uhr den Workshop: Update Rechtskunde 2.0 Umgang "Wie gehe ich mit Krisensituationen um?" Rund um das Thema Patientenverfügung und andere Entscheidungsnotwendigkeiten in einer gesundheitlichen Krise. Wenn Eltern pflegebedürftig werden, wer zahlt die Pflegekosten? Wie erstelle ich mein Testment? Worauf muss ich achten? Tipps für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Aktuelles in Medizin und Rechtssprechung Dr. med Friedrich Bergmann und Rechtsanwalt Frank d'Alquen im Gespräch Herr Rechtsanwalt Frank d’Alquen hält im Großen Plenum, Olympiastadion Berlin einen Vortrag zum Thema „Patientenverfügung allein reicht nicht.“ Vorsorgevollmacht – Betreuungsvollmacht – Patientenverfügung". Impulsreferat zum Thema: Worauf müssen Ärzte, Pflegende, Betreuer und Bevollmächtigte bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens achten? Wie gestellte ich mein Testament? Vorsorgevollmacht - Betreuungsvollmacht - Patientenverfügung Ein Dialog zwischen Dr. Friedrich Bergmann und Rechtsanwalt Frank d'Alquen Die Eltern im Heim - Wann müssen die Kinder zahlen? Herr Rechtsanwalt und Notar Frank d'Alquen informiert über die Auswirkungen des aktuellen BGH-Urteils Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament Wer darf bestimmen, wenn ich nicht mehr kann? Dr. med Friedrich Bergmann und Rechtsanwalt Frank d'Alquen im Gespräch Kostenfalle Schwiegermutter – Wer zahlt die Kosten bei Heimpflegebedürftigkeit? Im Rahmen der Pflegeinitiative der Allianz referiert Herr Rechtsanwalt und Notar zum Thema Elternunterhalt Wer darf bestimmen, wenn ich nicht mehr kann? Dr. med Friedrich Bergmann und Rechtsanwalt Frank d'Alquen im Gespräch Die Eltern im Heim - Wann müssen die Kinder zahlen? Was ist, wenn die Eltern pflegebedürftig werden und Immobilienvermögen vorhanden ist? Soll ich meine Eigentumswohnung/mein Haus vererben oder schon zu Lebzeiten übertragen? Soll ich mein Haus vererben oder schon zu Lebzeiten übertragen? Dr. med Friedrich Bergmann und Rechtsanwalt Frank d'Alquen im Gespräch Wenn Eltern pflegebedürftig werden - wer zahlt die Kosten? Wer darf bestimmen, wenn ich nicht mehr kann?
Mi, 31.01.2024, 19:00-20:30 Uhr
Schulgebäude Schulstraße 4, Raum R104
Mi, 06.03.2024, 19:00-20:30 Uhr
Schulzentrum Kleffnerstraße, Eingang F, Raum 044
Mi, 21.02.2024, 19:00-20:30 Uhr
Gesamtschule Salzkotten, Upsprunger Str. 65-67, Raum A2 214
25.10.2023, 19:00 Uhr in Delbrück, Schulgebäude Schulstraße 4
22.11.2023, 19:00 Uhr in Salzkotten, Gesamtschule Salzkotten
26.10.2022, 19:00 Uhr in Salzkotten, Gesamtschule Salzkotten
09.11.2022, 19:00 Uhr in Delbrück, Schulgebäude Schulstraße 4
Im Workshops wird erarbeitet, wie mit den Wünschen von Patienten und Angehörigen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten umzugehen ist.Rechtsanwalt Frank d`Alquen informiert in seinem Fachvortrag über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung, Sterbehilfe, Organspende, Testament und Elternunterhalt. Die neueste Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung wird berücksichtigt. Einflussmöglichkeiten werden aufgezeigt und Entscheidungshilfen angeboten.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Sterbehilfe, Organspende, Testament und Elternunterhalt
Tätigkeit des Fachanwaltes für Familienrecht:
Ehescheidungen
Kindschafts- und Abstammungsrecht
Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Güterrecht: Zugewinnausgleich u.a.
Versorgungsausgleich
Bezüge zum Steuer- und Gesellschaftsrecht
Ehevertragsgestaltungen
u. v. m.
Tätigkeit des Fachanwaltes für Erbrecht:
Beratung bei der Testamenterrichtung
Pflichtteilsrecht
Das Recht der Erbengemeinschaft
Erbschaftssteuerrecht
Unternehmensnachfolge
Stiftungsrecht
Testamentsvollstreckung
Vorsorgeregelungen
Nachlassverwaltung, -pflegschaft, -insolvenz
Haftung der Erben
Erbausschlagung
u. v. m.
weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
Straf- und Strafverfahrensrecht
Verkehrsrecht einschließlich Bußgeldverfahren
Mietrecht
Korrespondenzsprache
Englisch
Mitgliedschaften:
Anwalts- und Notarverein Lippstadt e.V.
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb-
und Familienrecht e.V.
Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband
Deutschlands e.V