Vortrag im Rahmen der Tagung Unternehmensentwicklung Pflege der Alexianer GmbH. Thema Sterbehilfe und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020. Überblick zur Sterbehilfe in Deutschland und europäischen Ausland. Solange man gesund ist, fällt es schwer, sich über eigene Notfälle oder den eigenen Tod Gedanken zu machen. Wenn aber unvorbereitet ein Unglücksfall eintritt, fällt man in das gesetzliche Netz des Betreuungs- oder Erbrechts. Dem kann vorgebeugt werden durch Errichtung einfacher Erklärungen, z. B. einer Vorsorgevollmacht oder eines Testamentes. Die Vorsorgevollmacht soll der gesetzlichen Betreuung vorbeugen. Man kann Einfluss darauf nehmen, wer Entscheidungen treffen darf, wenn man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. Derzeit darf nicht einmal der Ehegatte automatisch entscheiden. Nach dem Tod kann ein kluges Testament den Familienfrieden erhalten; die Entstehung einer streitanfälligen Erbengemeinschaft kann vermieden werden. Der Dozent, Rechtsanwalt und Notar Frank d’Alquen, Fachanwalt für Erb- und Familienrecht, erläutert die Gesetzessituation und unterbreitet Vorschläge, um die persönliche Vorsorge zu gestalten. Was hat sich bei Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Sterbehilfe, Organspende, Testament und Elternunterhalt geändert? Die Immobilie ist im Regelfall der größte Vermögensbestandteil der Familie. Sie soll auch in der Familie weitergegeben werden. Wann ist hierfür der richtige Zeitpunkt? Wenn die Übergabe unter Lebenden erfolgt, wollen die Eltern trotzdem dort wohnen bleiben, so dass eine Absicherung vereinbart werden muss. Außerdem soll ein Sozialhilferegress vermieden werden, wenn die Eltern im Heim gepflegt werden und die Kosten nicht gedeckt werden können. Der Dozent klärt im Gespräch diese und weitere Fragen zur selbstgenutzten Immobilie und zeigt Lösungen auf.