Am 11.10.2017 hielt Herr Rechtsanwalt Frank d’Alquen im Großen Plenum, Olympiastadion Berlin einen Vortrag auf dem Kongress für Außerklinische Intensivpflege & Beatmung zum Thema “Patientenverfügung allein reicht nicht.” Vorsorgevollmacht – Betreuungsvollmacht – Patientenverfügung. Näheres zum KAI
In diesem Jahr finden die Vorsorgetage der Hospiz-Bewegung Geseke e.V. zum 6. Mal statt. Am 01. Februar, 01. März und 05. April 2017 referiert Herr Rechtsanwalt und Notar Frank d’Alquen im Haus Thoholte jeweils um 19.00 Uhr zu den Themen „Elternunterhalt“, „Patientenverfügung“ und „Testament“. Herr Dr. med. Friedrich Bergmann ergänzt am 01. März 2017 den Vortrag aus medizinischer Sicht. Anhand eines Familienschicksals werden die komplexen rechtlichen und medizinischen Themen mit einfachen Beispielen erklärt und mit aktuellen gerichtlichen Entscheidungen ergänzt. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Herr Rechtsanwalt Karl d’Alquen wurde am 03.06.1965 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nicht nur wir gratulieren zu diesem besonderen Jubiläum, auch die Rechtsanwaltskammer Hamm übermittelte ihre herzlichsten Glückwünsche.
In diesem Jahr blicken wir auf unser 50 jähriges Bestehen zurück. Im Juni 1962 gründete Franz Wieneke die Kanzlei, die über die Jahre zu einer Sozietät mit heute 4 Anwälten, davon 3 Notare, 10 Angestellten und 4 Auszubildenden wuchs. Wir danken unseren Mandanten für das entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit. Wir freuen uns darauf, das fortzusetzen und wünschen frohe Weihnachten und ein gutes und erfolgreiches neues Jahr. Ihre Kanzlei Wieneke – d’Alquen – Firl
Auf Grund des Nachweises besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen ist Rechtsanwalt und Notar Philip d’Alquen die Berechtigung zuerkannt worden, auch die Bezeichnung „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ zu führen.
Für das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Präsident des Oberlandesgerichtes Hamm Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Philip d’Alquen mit Urkunde vom 26. Oktober 2011 zum Notar bestellt.
Auf Grund des Nachweises besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen ist Rechtsanwalt und Notar Frank d’Alquen die Berechtigung zuerkannt worden, auch die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen.
Für das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Präsident des Oberlandesgerichtes Hamm Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Frank d’Alquen mit Urkunde vom 11. November 2005 zum Notar bestellt.
Aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen ist Rechtsanwalt Frank d’Alquen die Berechtigung zuerkannt worden, die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht” zu führen.
Aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen ist Rechtsanwalt Philip d’Alquen die Berechtigung zuerkannt worden, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen.