Die Vorsorgetage der Geseker Hospiz Bewegung machen nach der Coronapause einen Neustart. Los geht es am Mittwoch, 22. September mit dem Thema “Das Familienheim” – Referent Rechtsanwalt und Notar Frank d’Alquen. Der Vortrag zum Thema “Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung” mit den Referenten Dr. Friedel Bergmann und Rechtsanwalt und Notar Frank d’Alquen findet am Mittwoch, 06. oktober statt. Weiter Termin sind: Mittwoch 27. Okotober – “Wie und wo möchte ich sterben?” – Referent Dr. Friedel Bergmann Mittwoch, 10, November – “Digitales Erbe” – Referenten Petra Thorwesten (etcet
Vorsorge total (Online-Vortrag) Frank d‘Alquen, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erb- und Familienrecht, als Dozent deutschlandweit tätig Eine Einführung in ungeliebte, bedrückende Themen. Rechtsanwalt Frank d`Alquen informiert in seinem Fachvortrag über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung, Sterbehilfe, Organspende, Testament und Elternunterhalt. Die neueste Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung wird berücksichtigt. Einflussmöglichkeiten werden aufgezeigt und Entscheidungshilfen angeboten. Die Teilnahme am Online-Vortrag kann mit Laptops, PCs oder Tablets erfolgen, auf denen eine aktuelle Version von Google Chrome, Firefox oder S
Traditionell würden am Aschermittwoch die Vorträge der Vorsorgetage der Hospiz Geseke beginnen. Diese mussten schon im letzten Jahr coronabedingt abgesagt werden und konnten auch nicht im Herbst 2020 nachgeholt werden. Nun trifft es in diesem Jahr erneut zu, dass die Vorträge coronabedingt am Aschermittwoch nicht starten können. Wir hoffen jedoch, dass sich die Situation im Herbst geändert hat und wieder Präsenzveranstaltungen angeboten werden können. Über die Termine der Vorsorgetage werden wir sie informieren.
Im Kursprogramm der VHS vor Ort informiert Sie Rechtsanwalt Frank d`Alquen in seinem Fachvortrag über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung, Sterbehilfe, Organspende, Testament und Elternunterhalt. Die neueste Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung wird berücksichtigt. Einflussmöglichkeiten werden aufgezeigt und Entscheidungshilfen angeboten. Dieser Vortrag wird als Online-Vortrag angeboten. – Zur Anmeldung: VHS vor Ort
Geseke – Das Bundesarbeitsministerium spricht bei der ab kommenden Mittwoch geltenden Homeoffice-Verordnung von einer „Pflicht“, Heimarbeit anzubieten, „soweit dies nach den betrieblichen Gegebenheiten möglich ist“. Hört sich nach einem „Aber“ mit viel Raum für Schlupflöcher an. Das schätzt auch der auf Arbeitsrechtsfragen spezialisierte Geseker Rechtsanwalt Philip d’Alquen im Kurz-Interview mit unserer Zeitung so ein. Philip d’Alquen Rechtsanwalt aus Geseke Eine Verpflichtung sieht anders aus, oder? Diese Homeoffice-Verordnung sieht zwar eine Verpflichtung des Arbeitgebers vor, den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit eine Tätigkeit anzubieten,
Im Rahmen der Tagung Unternehmensentwicklung Pflege der Alexianer GmbH im Kardinal Schulte Haus in Bensberg hat Herr Rechtsanwalt und Notar Frank d’Alquen am 07.10.2020 einen Vortrag zum Thema Sterbehilfe und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 gehalten.
Stiftung übergibt gotische Skulptur an das Diözesanmuseum Die Freude war groß, als Frank d’Alquen und Bürgermeister Ulrich Berger Vorstand und Stiftungsbeirat der gemeinnützigen Felix und Hedwig Klingenthal Stiftung mit ihrer kostbaren Fracht aus Salzkotten im Diözesanmuseum eintrafen. Die Decke, in die sie eingewickelt war, gab nach und nach eine überaus ausdrucksvolle Christusfigur frei, einen sog. Schmerzensmann. Christus ist lebend mit allen Zeichen der Passion dargestellt. Das Thema war besonders im späten Mittelalter beliebt, die Skulptur – wie Museumsleiter Stiegemann feststellte – nicht in Westfalen, sondern wohl in Franken zu Beginn des 16. Jahr
Veranstaltungen VHS vor Ort – Dozent Rechtsanwalt und Notar Frank d’Alquen 09.10.2019 – 19.00 Uhr – VHS Schulzentrum Büren Das Familienheim – zu Lebzeiten auf die Kinder übertragen oder durch Testament 06.11.2019 – 19.00 Uhr – VHS Delbrück Gute Planung vermeidet Krisen: Tipps zur Vorsorgevollmacht , Patientenverfügung und Testament
Solange man gesund ist, fällt es schwer, sich über eigene Notfälle oder den eigenen Tod Gedanken zu machen. Wenn aber unvorbereitet ein Unglücksfall eintritt, fällt man in das gesetzliche Netz des Betreuungs- oder Erbrechts. Dem kann vorgebeugt werden durch Errichtung einfacher Erklärungen, z. B. einer Vorsorgevollmacht oder eines Testamentes. Die Vorsorgevollmacht soll der gesetzlichen Betreuung vorbeugen. Man kann Einfluss darauf nehmen, wer Entscheidungen treffen darf, wenn man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. Derzeit darf nicht einmal der Ehegatte automatisch entscheiden. Nach dem Tod kann ein kluges Testament den Familienfrieden erhalten; die Entstehung
Ein Leitfaden für verdrängte Themen: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Sterbehilfe, Organspende, Testament und Elternunterhalt Die Veranstaltung der Hospizbewegung Geseke findet am 06.03.2019 um 19.00 Uhr im Haus Thoholte, Am Marktplatz 7 in Geseke statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist wie immer kostenfrei.