Das Familienheim – zu Lebzeiten auf die Kinder übertragen oder durch Testament? Die Immobilie ist im Regelfall der größte Vermögensbestandteil der Familie. Sie soll auch in der Familie weitergegeben werden. Wann ist hierfür der richtige Zeitpunkt? Wenn die Übergabe unter Lebenden erfolgt, wollen die Eltern trotzdem dort wohnen bleiben, so dass eine Absicherung vereinbart werden muss. Außerdem soll ein Sozialhilferegress vermieden werden, wenn die Eltern im Heim gepflegt werden und die Kosten nicht gedeckt werden können. Ihr Dozent Rechtsanwalt und Notar Frank d’Alquen klärt im Gespräch diese und weitere Fragen zur selbst genutzten Immobilie und zeigt
Der alte Vater ist im Heim, sein Vermögen ist durch die Pflegekosten aufgebraucht worden. Müssen die Kinder nun Haus und Hof verkaufen, um die weiteren Kosten zu bezahlen? Können Schwiegerkinder auch für die Kosten herangezogen werden? Kann für die Pflegekosten auf das Familienheim zurückgegriffen werden? Diese Themen werden oft sehr emotional diskutiert. Ihr Dozent Rechtsanwalt und Notar Frank d’Alquen erklärt anhand einfacher Beispiele, dass das Thema “Elternunterhalt” zu Unrecht dramatisiert wird. Vielfach finden sich für die Familie einfache und tragbare Lösungen.
Solange man gesund ist, fällt es schwer, sich über eigene Notfälle oder den eigenen Tod Gedanken zu machen. Wenn aber unvorbereitet ein Unglücksfall eintritt, fällt man in das gesetzliche Netz des Betreuungs- oder Erbrechts. Dem kann vorgebeugt werden durch Errichtung einfacher Erklärungen, z. B. einer Vorsorgevollmacht oder eines Testamentes. Die Vorsorgevollmacht soll der gesetzlichen Betreuung vorbeugen. Man kann Einfluss darauf nehmen, wer Entscheidungen treffen darf, wenn man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. Derzeit darf nicht einmal der Ehegatte automatisch entscheiden. Nach dem Tod kann ein kluges Testament den Familienfrieden erhalten; die Entstehung
Am 11.10.2017 hielt Herr Rechtsanwalt Frank d’Alquen im Großen Plenum, Olympiastadion Berlin einen Vortrag auf dem Kongress für Außerklinische Intensivpflege & Beatmung zum Thema “Patientenverfügung allein reicht nicht.” Vorsorgevollmacht – Betreuungsvollmacht – Patientenverfügung. Näheres zum KAI
In diesem Jahr finden die Vorsorgetage der Hospiz-Bewegung Geseke e.V. zum 6. Mal statt. Am 01. Februar, 01. März und 05. April 2017 referiert Herr Rechtsanwalt und Notar Frank d’Alquen im Haus Thoholte jeweils um 19.00 Uhr zu den Themen „Elternunterhalt“, „Patientenverfügung“ und „Testament“. Herr Dr. med. Friedrich Bergmann ergänzt am 01. März 2017 den Vortrag aus medizinischer Sicht. Anhand eines Familienschicksals werden die komplexen rechtlichen und medizinischen Themen mit einfachen Beispielen erklärt und mit aktuellen gerichtlichen Entscheidungen ergänzt. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Herr Rechtsanwalt Karl d’Alquen wurde am 03.06.1965 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nicht nur wir gratulieren zu diesem besonderen Jubiläum, auch die Rechtsanwaltskammer Hamm übermittelte ihre herzlichsten Glückwünsche.
In diesem Jahr blicken wir auf unser 50 jähriges Bestehen zurück. Im Juni 1962 gründete Franz Wieneke die Kanzlei, die über die Jahre zu einer Sozietät mit heute 4 Anwälten, davon 3 Notare, 10 Angestellten und 4 Auszubildenden wuchs. Wir danken unseren Mandanten für das entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit. Wir freuen uns darauf, das fortzusetzen und wünschen frohe Weihnachten und ein gutes und erfolgreiches neues Jahr. Ihre Kanzlei Wieneke – d’Alquen – Firl
Auf Grund des Nachweises besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen ist Rechtsanwalt und Notar Philip d’Alquen die Berechtigung zuerkannt worden, auch die Bezeichnung „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ zu führen.
Für das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Präsident des Oberlandesgerichtes Hamm Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Philip d’Alquen mit Urkunde vom 26. Oktober 2011 zum Notar bestellt.