Solange man gesund ist, fällt es schwer, sich über eigene Notfälle oder den eigenen Tod Gedanken zu machen. Wenn aber unvorbereitet ein Unglücksfall eintritt, fällt man in das gesetzliche Netz des Betreuungs- oder Erbrechts. Dem kann vorgebeugt werden durch Errichtung einfacher Erklärungen, z. B. einer Vorsorgevollmacht oder eines Testamentes. Die Vorsorgevollmacht soll der gesetzlichen Betreuung vorbeugen. Man kann Einfluss darauf nehmen, wer Entscheidungen treffen darf, wenn man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. Derzeit darf nicht einmal der Ehegatte automatisch entscheiden. Nach dem Tod kann ein kluges Testament den Familienfrieden erhalten; die Entstehung
Am 11.10.2017 hielt Herr Rechtsanwalt Frank d’Alquen im Großen Plenum, Olympiastadion Berlin einen Vortrag auf dem Kongress für Außerklinische Intensivpflege & Beatmung zum Thema “Patientenverfügung allein reicht nicht.” Vorsorgevollmacht – Betreuungsvollmacht – Patientenverfügung. Näheres zum KAI
Herr Rechtsanwalt Karl d’Alquen wurde am 03.06.1965 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nicht nur wir gratulieren zu diesem besonderen Jubiläum, auch die Rechtsanwaltskammer Hamm übermittelte ihre herzlichsten Glückwünsche.
In diesem Jahr blicken wir auf unser 50 jähriges Bestehen zurück. Im Juni 1962 gründete Franz Wieneke die Kanzlei, die über die Jahre zu einer Sozietät mit heute 4 Anwälten, davon 3 Notare, 10 Angestellten und 4 Auszubildenden wuchs. Wir danken unseren Mandanten für das entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit. Wir freuen uns darauf, das fortzusetzen und wünschen frohe Weihnachten und ein gutes und erfolgreiches neues Jahr. Ihre Kanzlei Wieneke – d’Alquen – Firl
Auf Grund des Nachweises besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen ist Rechtsanwalt und Notar Philip d’Alquen die Berechtigung zuerkannt worden, auch die Bezeichnung „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ zu führen.
Für das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Präsident des Oberlandesgerichtes Hamm Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Philip d’Alquen mit Urkunde vom 26. Oktober 2011 zum Notar bestellt.
Auf Grund des Nachweises besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen ist Rechtsanwalt und Notar Frank d’Alquen die Berechtigung zuerkannt worden, auch die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen.
Für das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Präsident des Oberlandesgerichtes Hamm Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Frank d’Alquen mit Urkunde vom 11. November 2005 zum Notar bestellt.
Aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen ist Rechtsanwalt Frank d’Alquen die Berechtigung zuerkannt worden, die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht” zu führen.