Vorsorge total Rechtsanwalt Frank d`Alquen informiert in seinem Fachvortrag über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung, Sterbehilfe, Organspende, Testament und Elternunterhalt. Die neueste Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung wird berücksichtigt. Einflussmöglichkeiten werden aufgezeigt und Entscheidungshilfen angeboten.
Das Testament und die Patientenverfügung liegen bereit, die Vorsorge ist geregelt. Aber das gibt es noch unsere digitalen Aktivitäten. Profile in den sozialen Medien, Konten bei Online-Banken und Online-Shopping, sowie Anmeldung in verschieden Apps. Was geschieht damit nach unserem Tod? Wie komme ich an die Accounts verstorbener Angehöriger? In diesem Vortrag geben Petra Thorwestern, Social-Media Expertin und Frank d’Alquen, Rechtsanwalt aktuelle Informationen und Empfehlungen in die rechtssichere Vorsorge. Mittwoch, 10.11.2021 – 19:00 Uhr Speisesall der Schützenhalle Geseke Der Eintritt ist frei! Es gelten die 3G-Regeln!
Im Kursprogramm der VHS vor Ort informiert Sie Rechtsanwalt Frank d`Alquen in seinem Fachvortrag über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung, Sterbehilfe, Organspende, Testament und Elternunterhalt. Die neueste Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung wird berücksichtigt. Einflussmöglichkeiten werden aufgezeigt und Entscheidungshilfen angeboten. Dieser Vortrag wird als Online-Vortrag am 24.11.2021 angeboten. – Zur Anmeldung: VHS vor Ort
Rechtsanwalt und Notar Frank d`Alquen informiert in seinem Fachvortrag über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung, Sterbehilfe, Organspende, Testament und Elternunterhalt. Die neueste Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung wird berücksichtigt. Einflussmöglichkeiten werden aufgezeigt und Entscheidungshilfen angeboten. Dieser Vortrag wird als Online-Vortrag angeboten. – Zur Anmeldung: VHS vor Ort
Die Vorsorgetage der Geseker Hospiz Bewegung machen nach der Coronapause einen Neustart. Los geht es am Mittwoch, 22. September mit dem Thema “Das Familienheim” – Referent Rechtsanwalt und Notar Frank d’Alquen. Der Vortrag zum Thema “Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung” mit den Referenten Dr. Friedel Bergmann und Rechtsanwalt und Notar Frank d’Alquen findet am Mittwoch, 06. oktober statt. Weiter Termin sind: Mittwoch 27. Okotober – “Wie und wo möchte ich sterben?” – Referent Dr. Friedel Bergmann Mittwoch, 10, November – “Digitales Erbe” – Referenten Petra Thorwesten (etcet
Vorsorge total (Online-Vortrag) Frank d‘Alquen, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erb- und Familienrecht, als Dozent deutschlandweit tätig Eine Einführung in ungeliebte, bedrückende Themen. Rechtsanwalt Frank d`Alquen informiert in seinem Fachvortrag über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung, Sterbehilfe, Organspende, Testament und Elternunterhalt. Die neueste Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung wird berücksichtigt. Einflussmöglichkeiten werden aufgezeigt und Entscheidungshilfen angeboten. Die Teilnahme am Online-Vortrag kann mit Laptops, PCs oder Tablets erfolgen, auf denen eine aktuelle Version von Google Chrome, Firefox oder S
Traditionell würden am Aschermittwoch die Vorträge der Vorsorgetage der Hospiz Geseke beginnen. Diese mussten schon im letzten Jahr coronabedingt abgesagt werden und konnten auch nicht im Herbst 2020 nachgeholt werden. Nun trifft es in diesem Jahr erneut zu, dass die Vorträge coronabedingt am Aschermittwoch nicht starten können. Wir hoffen jedoch, dass sich die Situation im Herbst geändert hat und wieder Präsenzveranstaltungen angeboten werden können. Über die Termine der Vorsorgetage werden wir sie informieren.
Im Kursprogramm der VHS vor Ort informiert Sie Rechtsanwalt Frank d`Alquen in seinem Fachvortrag über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung, Sterbehilfe, Organspende, Testament und Elternunterhalt. Die neueste Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung wird berücksichtigt. Einflussmöglichkeiten werden aufgezeigt und Entscheidungshilfen angeboten. Dieser Vortrag wird als Online-Vortrag angeboten. – Zur Anmeldung: VHS vor Ort
Geseke – Das Bundesarbeitsministerium spricht bei der ab kommenden Mittwoch geltenden Homeoffice-Verordnung von einer „Pflicht“, Heimarbeit anzubieten, „soweit dies nach den betrieblichen Gegebenheiten möglich ist“. Hört sich nach einem „Aber“ mit viel Raum für Schlupflöcher an. Das schätzt auch der auf Arbeitsrechtsfragen spezialisierte Geseker Rechtsanwalt Philip d’Alquen im Kurz-Interview mit unserer Zeitung so ein. Philip d’Alquen Rechtsanwalt aus Geseke Eine Verpflichtung sieht anders aus, oder? Diese Homeoffice-Verordnung sieht zwar eine Verpflichtung des Arbeitgebers vor, den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit eine Tätigkeit anzubieten,
Geseke – Das Bundesarbeitsministerium spricht bei der ab kommenden Mittwoch geltenden Homeoffice-Verordnung von einer „Pflicht“, Heimarbeit anzubieten, „soweit dies nach den betrieblichen Gegebenheiten möglich ist“. Hört sich nach einem „Aber“ mit viel Raum für Schlupflöcher an. Das schätzt auch der auf Arbeitsrechtsfragen spezialisierte Geseker Rechtsanwalt Philip d’Alquen im Kurz-Interview mit unserer Zeitung so ein. Eine Verpflichtung sieht anders aus, oder? Diese Homeoffice-Verordnung sieht zwar eine Verpflichtung des Arbeitgebers vor, den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit eine Tätigkeit anzubieten, die in der Wohnung ausgeübt werden kann.