Auf Grund des Nachweises besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen ist Rechtsanwalt und Notar Philip d’Alquen die Berechtigung zuerkannt worden, auch die Bezeichnung „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ zu führen.
Für das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Präsident des Oberlandesgerichtes Hamm Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Philip d’Alquen mit Urkunde vom 26. Oktober 2011 zum Notar bestellt.
Auf Grund des Nachweises besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen ist Rechtsanwalt und Notar Frank d’Alquen die Berechtigung zuerkannt worden, auch die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen.
Für das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Präsident des Oberlandesgerichtes Hamm Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Frank d’Alquen mit Urkunde vom 11. November 2005 zum Notar bestellt.
Aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen ist Rechtsanwalt Frank d’Alquen die Berechtigung zuerkannt worden, die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht” zu führen.
Aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen ist Rechtsanwalt Philip d’Alquen die Berechtigung zuerkannt worden, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen.
Herr Rechtsanwalt und Notar Franz Wieneke hat nach Vollendung seines 70. Lebensjahres den wohlverdienten Ruhestand angetreten. Herr Wieneke beendigt damit seine über 40 jährige Tätigkeit als Rechtsanwalt und legte sein Amt als Notar nieder.